Sicherheitsschulung bei PU-Klebstoffen

ab dem 24. August 2023 Schulungsnachweis erforderlich


Unsere COSMO® PU-Klebstoffe verfügen über einzigartige Eigenschaften und sind somit auch in Zukunft bei vielen Klebeanwendungen unabdingbar.

Am 4. August 2020 wurde die neue REACH Beschränkungsregelung für Diisocyanate im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Ziel der Beschränkung ist, möglicherweise durch Diisocyanate verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen zu verhindern. Hierzu sind Sicherheitsschulungen erforderlich.

Unsere COSMO® PU-Klebstoffe beinhalten Diisocyanate und sind somit von dieser Regelung betroffen.  


Häufig gestellte Fragen und Antworten

Ich bin mir unsicher welche Schulungsmodule ich belegen muss, um für meine Anwendung zertifiziert zu sein. Wo bekomme ich hierzu weitere Informationen?

Wir unterstützen gerne bei der Auswahl der für Sie und Ihre Anwendung passenden Schulungsmodule. 

Wie weise ich meine erfolgreich durchgeführte Schulung nach?

Nach durchgeführter Onlineschulung müssen sie eine Multiple-Choice Prüfung ablegen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie automatisch ein Zertifikat welches personenbezogen und 5 Jahre gültig ist. Dieses Zertifikat kann ausgedruckt werden, ist aber auch komfortabel im Onlineportal oder über einen QR-Code verfügbar.

Welche Schulungsmöglichkeiten stehen mir noch zur Verfügung?

Es steht Ihnen frei selbst Schulungsinhalte für Ihr Unternehmen und Ihre Kunden zu erstellen. Die einzige Vorgabe ist, dass diese mit den Bestimmungen der EU-Verordnung 2020/1149 konform sein müssen. Es bietet sich daher an, sich an den Guidelines der ISOPA und ALIPA zu orientieren. Diese bilden auch Sicherheitsbeauftragte zu Trainern aus. Sollte dieses Thema interessant für Sie sein, sprechen sie uns an.

In welchen Sprachen sind die Onlineschulungen verfügbar?

Verfügbar ist die Schulung in Englisch, Deutsch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Bulgarisch, Tschechisch, Dänisch, Estnisch, Finnisch, Griechisch, Ungarisch, Litauisch, Polnisch, Portugisisch, Slovakisch, Slovenisch und Schwedisch. Die restlichen europäischen Sprachen folgen im Laufe des Jahres. Der aktuelle Zeitplan kann hier entnommen werden. Safe use of Diisocyanates - News (safeusediisocyanates.eu)

Ist diese Art der Online Schulung in meinem Land zulässig? Wer überwacht die Durchführung?

Diese Art der Online-Schulung wird explizit in der EU-Verordnung 2020/1149 als Möglichkeit genannt. Dies wurde wegen des hohen Multiplikationseffekts von Onlineschulungen bewusst so gestaltet. Die EU-Verordnung 2020/1149 definiert die Mindestanforderungen für Schulungsinhalte. Ob darüber hinaus schärfere Regelungen gelten, ist Ländersache. Das gilt auch für die Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung. Dies ist Aufgabe der jeweiligen Landesbehörden. Uns ist aktuell kein Fall bekannt, bei welchem eine Landesbehörde diese Art von Schulungen als nicht zulässig oder nicht ausreichend eingestuft hat. Sollte dieser Fall dennoch eintreten, informieren wir Sie proaktiv und unterstützen bei der Umsetzung von Alternativen.

Ich bin Händler und verarbeite die PU-Produkte nicht selbst. Was muss ich tun?

Wenn Sie selbst nicht mit dem Klebstoff arbeiten (z.B. in Ihrer Anwendungstechnik) müssen Sie und Ihre Mitarbeiter keinen Schulungsnachweis erbringen. Sie sind als Lieferant aber verpflichtet Ihren Kunden die notwendigen Informationen bezüglich des Beschränkungsverfahrens und der geforderten Sicherheitsschulungen zur Verfügung zu stellen. Gerne können Sie auf unsere Informationen und auch unseren Schulungsgutscheine zurückgreifen, um Ihre Kunden zu informieren und ein Schulungsangebot zu unterbreiten. Gerne stehen wir Ihnen darüber hinaus beratend zur Verfügung.

Sind Diisocyanate sicher? Was ist das Ziel der Beschränkung?

Diisocyanat-Anwendungen sind sicher, vorausgesetzt die relevanten Arbeitsschutz- und Risikomanagementmaßnahmen werden eingehalten. Die im Rahmen dieser EU-Verordnung geforderten Schulungsmaßnahmen sollen genau dies untermauern. So wird unsachgemäßer Umgang und damit die Gefahr einer Sensibilisierung erfolgreich vermieden.

Warum bezieht sich das Verbot explizit auf den „Monomeren-Anteil“ der Diisocyanate?

Monomere sind die Grundbausteine aus denen PU-Produkte erzeugt werden. Diese sind als kleine Moleküle flüchtig und können eingeatmet werden. Die längeren Ketten der ausreagierten PU-Produkte sind deutlich schwerer. Im ausreagierten Zustand sind PU-Produkte daher nicht flüchtig. Von ihnen geht keine Gefahr aus. Bei der Formulierung von Klebstoffen kann ein kleiner Anteil der eingesetzten Monomere unreagiert im fertigen Klebstoff vorliegen.

Gibt es eine Liste mit von der Beschränkung betroffenen Stoffe?

Der Beschränkungseintrag umfasst alle Stoffe mit der generellen Strukturformel O=C=N-R-N=C=O, wobei R eine aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffeinheit beliebiger Länge sein kann. Aufgrund der Vielzahl der möglichen Diisocyanate, wäre eine solche Liste nicht zweckmäßg. Unter echa.europa.eu/documents/10162/66913681-1e1d-85ac-2314-997ed0a673c9 finden Sie einige Beispiele für diese Stoffgruppe.

Sind wir verpflichtet zu überprüfen, ob unsere Kunden die Schulungen durchgeführt haben?

Nein, Sie müssen lediglich sicherstellen, dass allen gewerblichen und industriellen Kunden die notwendigen Informationen über die Anforderungen der Sicherheitsschulung bereitgestellt werden. Eine Sicherstellung, dass der Kunde oder Verwender diese Informationen gelesen hat und die Schulungen auch durchgeführt hat ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Was ist mit PU-Produkten für den privaten Endverbraucher?

Die Verwendung durch private Endverbraucher ist vor einigen Jahren durch eine separate REACH-Beschränkung geregelt worden. Die EU-Verordnung 2020/1149 findet hier keine Anwendung.

Wird Weiss Chemie + Technik auch zukünftig PU-basierte Klebstoffe anbieten?

Die Beschränkung verfolgt das Ziel, unsichere Verwendungen zu vermeiden, aber nicht die Verfügbarkeit der entsprechenden Produkte zu reduzieren. Aufgrund der einzigartigen Eigenschaften von Weiss PU-Klebstoffen gerade was Festigkeit und Härte angeht, werden diese weiterhin einen wichtigen Teil des Produktportfolios ausmachen.

Wo finde ich weitere Informationen zu Diisocyanaten?

Die Verbände der europäischen Isocyanathersteller bieten auf ihrer Webseite Informationen über Diisocyanate und deren sichere Handhabung an. 
www.safeusediisocyanates.eu

Dort finden Sie auch weitere Informationen zu REACH, zum Beschränkungsverfahren EU-Verordnung 2020/1149 und zu den dadurch notwendigen Sicherheitsschulungen. 

Kontaktdaten für Klebstoffe

Sie haben Fragen?
Unsere Berater sind gerne für Sie da

Hans-Jürgen Sieber
Tel.: +49 (0) 2773/815-274 - Email

Danny Jaskotka
Tel.: +49 (0) 2773/815-255 - Email

Geschäftsbereich Klebstoffe
Unser Sortiment umfasst aktuell mehr als 400 Varianten an Flächen- und Konstruktions-, Sekunden- sowie Spezial-Klebstoffen für die unterschiedlichsten Anwendungsbereiche. Ein umfangreiches Sortiment an Spezial-Reinigern, Sonderprodukten und Zubehör gehört ebenfalls zu unserem Lieferprogramm. » MEHR
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Unsere Sandwichelemente bestehen ausschließlich aus hochwertigen Material-Komponenten und werden mit einem eigens dafür in unserem Hause entwickelten und langjährig bewährten Klebstoffsystem zusammengefügt. » MEHR
Geschäftsbereich Fassadenelemente
Unsere Fassadenelemente verbinden Oberflächendesign und hervorragende bauphysikalische Eigenschaften mit vielfältigen kreativen Gestaltungsmöglichkeiten moderner Architektur. Die licht- und kratzfesten Oberflächen sorgen dafür, dass die Fassade über viele Jahre hinweg pflegeleicht bleibt. » MEHR